Integrationsfachbegleitung
Schulbegleitung in Kita, Hort und Schule
Ziel:
Das Wohl des Kindes/Jugendlichen, die Achtung und Wertschätzung zur individuellen persönlichen Entfaltung
steht bei uns im Mittelpunkt.
Die Einbeziehung der individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Kindes/Jugendlichen ist die Voraussetzung für eine nicht-diskriminierende Lebenswelt.
Der/Die Schüler*in soll so angenommen werden, wie er/sie ist und soll den Schulalltag mitbestimmen können.
Aufgabe des Integrationshelfers ist es, durch eine individuelle Unterstützung die schulischen Anforderungen zu bewältigen und durch individuelle Förderung und Entwicklungsbegleitung die Teilhabebeeinträchtigung auszugleichen.
Ziel soll sein, eine angemessene Schulbildung zu gewährleisten und Kindern/Jugendlichen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, Begabung und Kreativität sowie ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.
Aufgaben und Methoden
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Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung
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Vermittlung von Sicherheit und Vertrauen
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Intervention bei aggressivem und autoaggressivem Verhalten
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Begleitung bei der Bewältigung von personellen Konflikten
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Aufzeigen von Wegen und Beziehungsaufbau
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Unterstützung bei der Selbstverwirklichung
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bei Bedarf Frei- und Rückzugsräume anbieten und schaffen
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Unterstützung beim An- und Auskleiden sowie Umkleiden im Sportunterricht
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Unterstützung bei der Orientierung im Schulgebäude
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Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
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Unterstützung beim Wechsel der Räume, insbesondere beim Treppensteigen
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Unterstützung während der Toilettengänge und Hygiene
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Hilfe im Unterricht, um die Teilnahme zu ermöglichen
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Unterstützung beim Ein- und Ausräumen der Schultasche
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Herrichten der Unterrichtsmaterialien
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Ermöglichung und Unterstützung von Sozialkontakten mit anderen Kindern
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Unterstützung bei der individuellen Lernzielförderung
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Betreuung während der Pausen im Schulgebäude und auf dem Hof
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Betreuung bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schulräume
Das örtlich zuständige Sozialamt/Jugendamt trifft die Entscheidung zur Übernahme der Kosten für eine Begleitung durch einen Integrationshelfer auf Antrag der Sorgeberechtigten.
Benötigen Sie für Ihr Kind einen Integrationshelfer*in, dann können Sie uns hierzu gerne kontaktieren.